MantelgesellschaftenBGH macht Mantelgesellschaften
unattraktiv
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Mantelgesellschaften sind in der Regel "alte" GmbH, deren Stammkapital durch Verluste aufgebraucht ist und die von Unternehmengründern als Hülle für neue Aktivitäten in der Hoffnung gekauft werden, im Insolvenzfalle kein Stammkapital mehr nachschießen zu müssen. Nun verlangt das BGH, dass bei Aktivierung
eines leeren Mantels, Stammkapital Sofern der Gründer über ausreichenden Mittel verfügt kann jetzt nur noch der langwierige Weg der Neugründung einer GmbH gegangen werden oder eine Vorratsgesellschaft erworben werden. Im gleichen Urteil in der der BGH die Verwendung von Mantelgesellschaften zu erliegen gebracht hat, hat er die Attraktivität von Vorratsgesellschaften durch Schaffung eindeutiger Rechtssicherheit erhöht. Für Gründer mit nur geringem Kapitalbedarf,
haben EugH und BGH den Weg für die Nutzung EU-ausländischer
Gesellschaften oder Kombinationen aus deutschen und ausländischen
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